FAQ

non nobis - modernes Wohnen in Genossenschaften 


HÄUFIGE FRAGEN UND ANTWORTEN

Hier beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen. Du brauchst noch mehr Informationen? Dann nutze einfach das Kontaktformular am Ende der Seite!

Wie erfolgt die Abrechnung bei FUTOPOLIS 2?

Grundlage ist das Aufmaß der Baustelle. Die Rechnungslegung erfolgt über FUTOPOLIS 2. Der Zahlungsverkehr wird über einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater abgewickelt. Die Rechnungslegung erfolgt alle 14 Tage, Zahlungsziel ist nach VOB 2 bis 3 Wochen

Bin ich als Handwerker in der FUTOPOLIS 2 Gemeinschaft ausschließlich an FUTOPOLIS 2 gebunden?

Nein! FUTOPOLIS 2 ist nur einer Ihrer möglichen Partner. Sie sind frei in der Wahl zusätzlicher Auftraggeber. Prinzip von FUTOPOLIS 2 ist höchste Zuverlässigkeit. Wenn Sie sich für ein FUTOPOLIS 2-Projekt entscheiden, wird dieses erfolgreich zur Zufriedenheit der Auftraggeber abgeschlossen.
 

Was ist meine Aufgabe bei FUTOPOLIS 2 Projekten?

Sie können sich konsequent auf die Bauausführung konzentrierenAkquisition, Kalkulation, Vertragsvorbereitung, Materialbereitstellung, baukaufmännische Begleitung, Abrechnung, Kontoführung, Überweisung etc. wird vom Organisationsbüro der FUTOPOLIS 2 übernommen.
 

Welche Arbeitsmittel muss ich mitbringen?

Nur die tragbaren zum jeweiligen Gewerk gehörenden Arbeitsmittel. Größere Geräte, Maschinen und Gerüste, die zur Bauausführung benötigt werden, mietet die jeweilige Projekt-ARGE an.

Woher kommen eventuell benötigte Spezialwerkzeuge?

Bei Bedarf werden sie von der jeweiligen ARGE angemietet.
 

Wer macht die Projekt-Kalkulation?

In der FUTOPOLIS 2 Gemeinschaft arbeiten erfahrene Kalkulatoren. Die Kalkulation und das Leistungsverzeichnis erhalten Sie, wenn Sie sich für eine unserer Baustellen interessieren.

Wie geht FUTOPOLIS 2 mit Außenständen und Forderungsausfällen um?

Aufgrund des professionellen Mahnwesens von FUTOPOLIS 2 kommt es erfahrungsgemäß nicht zu langfristigen Außenständen. Forderungsausfälle sind bisher nicht vorgekommen. Grund dafür ist, dass FUTOPOLIS 2 nur Aufträge von renommierten Konzernen und Mittelständlern annimmt.

Wer organisiert das Quartier?

Unterschiedlich! Das Quartier wird entweder durch den Auftraggeber gestellt oder die Handwerker kümmern sich selbst darum.

Wer organisiert das Quartier?

Die Materialbeschaffung wird grundsätzlich in der FUTOPOLIS 2 Gemeinschaft organisiert.


Wo sind die Baustellen?

Überwiegend in Deutschland mit Schwerpunkt Berlin und Umgebung, aber auch im europäischen Ausland, etwa in den Niederlanden, Österreich und Schweiz.

Wer sind die Auftraggeber?

FUTOPOLIS 2 arbeitet fast ausschließlich mit renommierten Großunternehmen in Generalunternehmer-Stellung zusammen.

Wer ist Vertragspartner des Auftraggebers?

Vertragspartner ist immer die für das jeweilige Projekt zusammengestellte ARGE.

Wie wird die Gewährleistung gehandhabt?

Üblicher Sicherheitseinbehalt durch Auftraggeber, Freiwilliger Sicherheitseinbehalt durch ARGE, Verursacherprinzip, Betriebshaftpflicht

Entstehen für die Handwerker Kosten bei der Aufnahme in die FUTOPOLIS 2 Gemeinschaft?

Nein! Erst, wenn im Rahmen eines Projektes Zahlungen fließen, erhält FUTOPOLIS 2 zeitgleich mit dem Geschäftspartner seinen Dienstleistungsanteil.

Ist FUTOPOLIS 2 nur ein Auftragsvermittler?

Ja und Nein! FUTOPOLIS 2 ist einerseits Vermittler und eine Agentur. Andererseits sind die FUTOPOLIS 2 Arbeitsgemeinschaften partnerschaftliche Gemeinschaften von Einzelunternehmen.

Was geschieht wenn Handwerker in die Gemeinschaft eintreten?

Ihr Handwerksbetrieb wird im Handwerker-Pool gelistet. Wenn ein Auftrag für Ihren Bereich herein kommt, erhalten Sie eine Anfrage von FUTOPOLIS 2. Sie prüfen, ob der Auftrag in Ihre Planungen passt. Danach werden Sie in die ARGE einbezogen.

Erhalten Existenzgründer Unterstützung von FUTOPOLIS 2?

Handwerker, die sich selbständig machen wollen können durch die FUTOPOLIS 2 Gemeinschaft bei allen Prozessen der Existenzgründung beraten und begleitet werden.

Welche Versicherungen benötigen die Handwerker?

Betriebshaftpflicht

Warum ist eine Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt erforderlich?

Grund ist das Bauabzugssteuergesetz. Ohne Freistellungsbescheinigungen der Handwerker müsste die ARGE 15 % des erwirtschafteten Gutschriftsbetrages einbehalten und an das Finanzamt abführen. Durch die Freistellungsbescheinigung kann dieses Geld an Sie ausgezahlt werden.


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